Corona-Update vom 31.5.2021

Maskenpflicht:

  • Aus Fürsorgepflicht zum Schutz unserer BewohnerInnen (40% nicht geimpft) bitten wir Sie eindringlich darum, in unserer Einrichtung weiterhin einen Mund-Nasenschutz zu tragen und sich testen zu lassen.
  • Für Personen, die gegen das Coronavirus geimpft oder von Corona genesen sind, entfällt die Masken- und die Testpflicht. 
  • Vor Eintritt in die Einrichtung ist die Impfbescheinigung bzw. ein ärztliches Attest über die Genesung vorzuzeigen.
    • Geimpft ist eine asymptomatische Person, die einen Impfnachweis innehat, der den vollständigen Impfschutz bescheinigt und seit der letzten Impfung mindestens 14 Tage vergangen sind.
    • Genesen ist eine asymptomatische Person, die einen Genesenennachweis innehat, der ein positives PCR- Testergebnis nachweist, das mindestens 28 Tage und maximal 6 Monate zurückliegt.
  • Für nicht geimpfte und nicht genesene BesucherInnen gilt weiterhin die Masken- und Testpflicht.
  • Das Ausfüllen des Kurzscreenings bleibt für alle BesucherInnen verpflichtend!