Maskenpflicht:
- Aus Fürsorgepflicht zum Schutz unserer BewohnerInnen (40% nicht geimpft) bitten wir Sie eindringlich darum, in unserer Einrichtung weiterhin einen Mund-Nasenschutz zu tragen und sich testen zu lassen.
- Für Personen, die gegen das Coronavirus geimpft oder von Corona genesen sind, entfällt die Masken- und die Testpflicht.
- Vor Eintritt in die Einrichtung ist die Impfbescheinigung bzw. ein ärztliches Attest über die Genesung vorzuzeigen.
- Geimpft ist eine asymptomatische Person, die einen Impfnachweis innehat, der den vollständigen Impfschutz bescheinigt und seit der letzten Impfung mindestens 14 Tage vergangen sind.
- Genesen ist eine asymptomatische Person, die einen Genesenennachweis innehat, der ein positives PCR- Testergebnis nachweist, das mindestens 28 Tage und maximal 6 Monate zurückliegt.
- Für nicht geimpfte und nicht genesene BesucherInnen gilt weiterhin die Masken- und Testpflicht.
- Das Ausfüllen des Kurzscreenings bleibt für alle BesucherInnen verpflichtend!