Corona-Update vom 17.12.2021

Sehr geehrte Angehörige, sehr geehrte Betreuer und Besucher,
ab dem 17.12.2021 sind weitere Lockerungen der Besuchsregelung in Pflegeheimen in Kraft getreten. Das hat sich geändert:

1. Wer darf kommen und wie viele Personen dürfen gleichzeitig kommen?

  • Immunisierte Bewohner/innen dürfen uneingeschränkt Besuch empfangen
  • Nicht immunisierte Bewohner/innen dürfen max. 2 Personen aus einem Haushalt/Tag empfangen, Kinder unter 13 Jahren sind von der Regelung ausgeschlossen

2. Besuchszeiten:

Wir bitten für Ihre Besuche folgende Besuchszeiten zu beachten:
Montag bis Freitag 9.00-12.00 + 13.00-17.00
Samstag, Sonn- und Feiertag 9.00- 12.00 + 13.00-17.00
Termine nach 17.00 sind nur nach vorheriger Absprache mit dem
Wohnbereich möglich

3. Wie läuft der Besuch konkret ab?

  • Jeder Besuch ist grundsätzlich spätestens am Vortag mit den Mitarbeitern des Wohnbereichs abzustimmen.
  • Vor Betreten der Einrichtung wird ein Kurzscreening mit Temperarturmessung durchgeführt.
  • Jeder Besuch wird in einem Besuchsregister für 4 Wochen erfasst.
  • Alle Besucher, die im Bewohnerkontakt stehen, müssen einen negativen Antigen Schnelltest vorweisen, der nicht älter als 24 Stunden ist. Dies kann auch vor Ort durchgeführt werden
  • Während des Besuchs muss eine FFP2 Maske getragen werden, diese bekommen Sie von uns zur Verfügung gestellt.

4. Ausgangsregelung:

Sie dürfen mit Ihren Angehörigen/Betreuten die Einrichtung verlassen.
Bei Verlassen der Einrichtung tragen die Besucher die Verantwortung für die Einhaltung des Infektionsschutzgesetzes. Vor Verlassen der Einrichtung mit Ihrem Angehörigen/Betreuten müssen Sie uns eine Erklärung unterschreiben. Unser Personal ist Ihnen gerne behilflich dabei.

5. Ausnahmen:

  • Für Personen, die im Rahmen eines Notfalleinsatzes oder ohne Bewohnerkontakt für eine unerheblich kurze Zeit die Einrichtung betreten, entfällt die Testpflicht. Dies gilt also insbesondere für Notfallsanitäter und Rettungsassistenten