Sehr geehrte Angehörige, sehr geehrte Betreuer und Besucher,
ab dem 17.12.2021 sind weitere Lockerungen der Besuchsregelung in Pflegeheimen in Kraft getreten. Das hat sich geändert:
1. Wer darf kommen und wie viele Personen dürfen gleichzeitig kommen?
- Immunisierte Bewohner/innen dürfen uneingeschränkt Besuch empfangen
- Nicht immunisierte Bewohner/innen dürfen max. 2 Personen aus einem Haushalt/Tag empfangen, Kinder unter 13 Jahren sind von der Regelung ausgeschlossen
2. Besuchszeiten:
Wir bitten für Ihre Besuche folgende Besuchszeiten zu beachten:
Montag bis Freitag 9.00-12.00 + 13.00-17.00
Samstag, Sonn- und Feiertag 9.00- 12.00 + 13.00-17.00
Termine nach 17.00 sind nur nach vorheriger Absprache mit dem
Wohnbereich möglich
3. Wie läuft der Besuch konkret ab?
- Jeder Besuch ist grundsätzlich spätestens am Vortag mit den Mitarbeitern des Wohnbereichs abzustimmen.
- Vor Betreten der Einrichtung wird ein Kurzscreening mit Temperarturmessung durchgeführt.
- Jeder Besuch wird in einem Besuchsregister für 4 Wochen erfasst.
- Alle Besucher, die im Bewohnerkontakt stehen, müssen einen negativen Antigen Schnelltest vorweisen, der nicht älter als 24 Stunden ist. Dies kann auch vor Ort durchgeführt werden
- Während des Besuchs muss eine FFP2 Maske getragen werden, diese bekommen Sie von uns zur Verfügung gestellt.
4. Ausgangsregelung:
Sie dürfen mit Ihren Angehörigen/Betreuten die Einrichtung verlassen.
Bei Verlassen der Einrichtung tragen die Besucher die Verantwortung für die Einhaltung des Infektionsschutzgesetzes. Vor Verlassen der Einrichtung mit Ihrem Angehörigen/Betreuten müssen Sie uns eine Erklärung unterschreiben. Unser Personal ist Ihnen gerne behilflich dabei.
5. Ausnahmen:
- Für Personen, die im Rahmen eines Notfalleinsatzes oder ohne Bewohnerkontakt für eine unerheblich kurze Zeit die Einrichtung betreten, entfällt die Testpflicht. Dies gilt also insbesondere für Notfallsanitäter und Rettungsassistenten