- Besucher (auch Dienstleister), unabhängig davon ob sie geimpft oder genesen sind, dürfen die Einrichtung nur betreten, wenn sie getestet sind und einen negativen Testnachweis vorlegen, der nicht älter als 24 Stunden ist.
- Für alle Besucher (auch Dienstleister) besteht die Möglichkeit, sich in der Einrichtung testen zu lassen.
- Besucher müssen zu jedem Besuch ein negatives Testergebnis vorlegen, unabhängig davon, ob sie geimpft oder genesen sind!
- Wer entgegen den Vorschriften die Einrichtung betritt, kann mit einer Geldbuße von bis zu 25.000 € belegt werden.