Aufgrund des aktuellen Infektionsgeschehens wurde die Allgemeinverfügung insbesondere im Hinblick auf die Testanforderungen novelliert.
Zum Schutz der Gesundheit unserer Bewohner, Mitarbeiter und Besucher gilt ab sofort:
- Bitte melden Sie Ihren Besuch vorher an.
- Vor Eintritt in die Einrichtung ist die Impfbescheinigung bzw. ein ärztliches Attest über die Genesung vorzuzeigen.
- Ungeimpfte Besucher dürfen die Einrichtung nur betreten, wenn ein Testergebnis vorliegt, das nicht älter als 24 Stunden ist. Ansonsten muss in der Einrichtung ein PoC Schnelltest durchgeführt werden.
- Die Testpflicht für geimpfte Besucher entfällt, wenn die letzte Impfdosis nicht länger als 6 Monate und 14 Tage zurückliegt.
- Geimpften und genesenen Besuchern wird eindringlich empfohlen, einen Schnelltest vor Ort durchführen zu lassen.
Vielen Dank.