Besuchskonzept

Wer darf kommen und wie viele Personen dürfen gleichzeitig kommen?

Jeder Bewohner, jede Bewohnerin darf 2x am Tag für 1 Std. Besuch empfangen. Besuche im Bewohnerzimmer sind möglich, aber auf maximal 2 Besucher beschränkt. Im Besucherzelt dürfen die Bewohner maximal 4 Besucher empfangen.

Besuchszeiten

Wir bitten für Ihre Besuche folgende Besuchszeiten zu beachten:

  • Montag bis Freitag 9.00 – 12.00 + 13.00 – 17.00 Uhr
  • Samstag, Sonn- und Feiertag 9.00 – 12.00 + 13.00 – 17.00 Uhr
  • Termine nach 17.00 Uhr sind nur nach vorheriger Absprache mit dem Wohnbereich möglich

Wie läuft der Besuch konkret ab?

  • Jeder Besuch ist grundsätzlich spätestens am Vortag mit den Mitarbeitern des Wohnbereiches abzustimmen.
  • Vor Betreten der Einrichtung wird ein Kurzscreening mit Temperarturmessung durchgeführt.
  • Jeder Besuch wird in einem Besuchsregister erfasst.
  • Während des Besuchs im Besucherpavillon muss ein Mund- Nasenschutz getragen werden, diesen bekommen Sie von uns zur Verfügung gestellt.
  • Bei Besuchen im Bewohnerzimmer muss zusätzlich zum Mund- Nasenschutz auch ein Schutzkittel getragen werden. Diesen bekommen Sie von uns zur Verfügung gestellt.

Ausgangsregelung

Sie dürfen mit Ihren Angehörigen/Betreuten die Einrichtung verlassen (max. 6 Std. täglich). Bei Verlassen der Einrichtung tragen Sie die Verantwortung für die Einhaltung des Infektionsschutzgesetzes. Vor Verlassen der Einrichtung mit Ihrem Angehörigen/Betreuten müssen Sie uns eine Erklärung unterschreiben. Unser Personal ist Ihnen gerne behilflich dabei.

Stand: 01.07.2020, gemäß § 5 der CoronaSchutzVO vom 15. Mai 2020